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   BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95   

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BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95 (https://dejure.org/1997,615)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1997 - I ZB 3/95 (https://dejure.org/1997,615)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - I ZB 3/95 (https://dejure.org/1997,615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer zulassungsfreien Rechstbeschwerde bei möglicher Versagung des rechtlichen Gehörs - Notwendigkeit der Einführung von Anschauungsbeispielen in ein Verfahren durch das Gericht - Freihaltebedürftigkeit des Begriffs "Top-Selection"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren; Begründetheit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 990
  • GRUR 1997, 637
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Dies ist für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ausreichend; darauf, ob die erhobenen Rügen durchgreifen, kommt es für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (BGHZ 39, 333, 334 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 11.11.1993 - I ZB 18/91, GRUR 1994, 215 - Boy).

    Die Regelung in § 100 Abs. 3 PatG, auf die § 13 Abs. 5 Satz 2 WZG Bezug nahm, ist in Anlehnung an die (bis 1990 geltende) Regelung einer zulassungsfreien Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geschaffen worden (§ 133 VwGO a.F.; vgl. auch § 116 Abs. 1 FGO); die dort genannten Zulassungsgründe stimmten sachlich mit den absoluten Rechtsbeschwerdegründen nach § 101 Abs. 2 PatG i.V. mit § 551 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 7 ZPOüberein, bei deren Vorliegen zwingend davon auszugehen ist, daß die Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruht (eingehend hierzu BGHZ 39, 333, 334 f. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen).

    Aufgrund dieser Übereinstimmung galt nach altem Recht - ebenso wie heute noch für das patentrechtliche Verfahren - die unwiderlegliche Kausalitätsvermutung der absoluten Rechtsbeschwerdegründe ohne weiteres auch für die Zulassungsgründe (BGHZ 39, 333, 335 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; vgl. Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl., § 100 Rdn. 18; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 13 Rdn. 45).

  • BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96

    "Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Dieser Prüfungsmaßstab ist auch im Rahmen des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG zugrunde zu legen (vgl. bereits BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).

    Eine Nachprüfung der Entscheidung auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder materielle Recht findet bei Begründetheit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 223, 224 - Ceco).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Damit gelten auch dort, wo die Versagung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist, dieselben (niedrigen) Kausalitätsanforderungen, die generell an einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu stellen sind; denn es wird auch hier stets geprüft, ob die fragliche Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht oder beruhen kann (BVerfGE 10, 274, 283; 11, 29, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60] ; 13, 132, 145; 14, 54, 56; 17, 86, 96; 52, 131, 152 f.).
  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 84/91

    Zulässige Beschränkung des Warenangebots durch Mineralölunternehmen - Verwertung

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Möchte das Gericht seiner Entscheidung derartige Umstände zugrunde legen, muß es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (vgl. BVerfGE 10, 177, 183; BGH, Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123).
  • BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58

    Rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Ein solcher Hinweis braucht nur dann nicht gegeben zu werden, wenn es sich um Umstände handelt, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen; denn in einem solchen Falle kann angenommen werden, daß die Beteiligten auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BGHZ 31, 43, 45; BGH, Urt. v. 28.9.1965 - VI ZR 88/64, VersR 1965, 1153; BVerwG NVwZ 1983, 99).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Möchte das Gericht seiner Entscheidung derartige Umstände zugrunde legen, muß es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (vgl. BVerfGE 10, 177, 183; BGH, Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123).
  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Damit gelten auch dort, wo die Versagung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet ist, dieselben (niedrigen) Kausalitätsanforderungen, die generell an einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu stellen sind; denn es wird auch hier stets geprüft, ob die fragliche Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruht oder beruhen kann (BVerfGE 10, 274, 283; 11, 29, 30 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvR 251/60] ; 13, 132, 145; 14, 54, 56; 17, 86, 96; 52, 131, 152 f.).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

    Auszug aus BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95
    Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.).
  • BGH, 11.11.1993 - I ZB 18/91

    "Boy"; Entscheidung über eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvR 251/60

    Verlezung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64

    Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung

  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, müssen sie zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sein (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).

    Handelt es sich dabei nicht um Umstände, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind, ist Voraussetzung aber stets, daß die Beteiligten erfahren, welche Erkenntnisse die Richter außerhalb des Verfahrens gewonnen haben und ins Verfahren einführen möchten (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection).

    cc) Die angefochtene Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection).

    Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 26/01

    "PARK & BIKE"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Handelt es sich um Verwendungen im Internet, empfiehlt es sich, die entsprechenden Seiten auszudrucken und entsprechend zu kennzeichnen (im Anschluß an BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637 = WRP 1997, 762 - Top Selection).

    Zutreffend geht die Rechtsbeschwerde davon aus, daß Anschauungsbeispiele aus der Praxis, mit denen das Gericht den beschreibenden Gebrauch einer Wortfolge belegen möchte, grundsätzlich in das Verfahren eingeführt werden müssen, um den Parteien Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 7/95, GRUR 1998, 394, 395 = WRP 1998, 185 - Active Line; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396, 397 = WRP 1998, 184 - Individual; Beschl. v. 12.2.1998 - I ZB 23/97, GRUR 1998, 817, 818 = WRP 1998, 766 - DORMA).

    cc) Die angefochtene Entscheidung beruht auf der Versagung des rechtlichen Gehörs (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 637, 638 f. - Top Selection).

    Eine Nachprüfung des angefochtenen Beschlusses auf sonstige Verstöße gegen das formelle oder gegen das materielle Recht findet - anders als bei der zugelassenen Rechtsbeschwerde (§ 83 Abs. 2 MarkenG) - bei Begründetheit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht statt (vgl. BGH GRUR 1997, 637, 639 - Top Selection, m.w.N.).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06

    WEST

    Möchte das Gericht offenkundige Tatsachen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 MarkenG i.V. mit § 291 ZPO), zu denen auch die gerichtsbekannten Tatsachen zählen, seiner Entscheidung zugrunde legen, so muss es sie zuvor in das Verfahren einführen, damit die Beteiligten Stellung nehmen können (BGH, Beschl. v. 30.1.1997 - I ZB 3/95, GRUR 1997, 637, 638 = WRP 1997, 762 - Top Selection; Beschl. v. 19.6.1997 - I ZB 21/95, GRUR 1998, 396, 397 = WRP 1998, 184 - Individual).

    Denn in einem solchen Fall kann angenommen werden, dass die Beteiligten auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BGHZ 31, 43, 45; BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).

    Damit ist nicht auszuschließen, dass die angefochtene Entscheidung auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhen kann (BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).

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